Behandlungen 100,00€ / 50 Min. ab Juni 2024
Alle Heilpraktiker-Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden; andernfalls wird das volle Honorar für die vereinbarte Leistung berechnet.
Übernahme der Kosten durch Krankenkassen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Osteopathie-Behandlungen übernimmt und in welchem Umfang. Je nach Zusatzversicherung werden auch heilpraktische Leistungen von einzelnen Krankenkassen anteilsweise erstattet.
Eine mögliche Kostenübernahme bei Privat- oder Zusatzversicherungen sollte unbedingt VOR dem Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung abgeklärt werden.
Sie können natürlich auch in Absprache mit mir die für Sie passende Anzahl von Behandlungen in Anspruch nehmen und diese auf Rechnung privat bezahlen.